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Bieterverfahren

Der Markt bestimmt den Preis

Eines vorweg: Das Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung! Für den Eigentümer besteht kein Verkaufszwang, d.h. die Auftraggeberzustimmung ist stets vorbehalten. Am Ende einer Versteigerung oder Auktion steht der sogenannte „Zuschlag“, beim Bieterverfahren dagegen wurde am Ende lediglich der Preis gefunden.
Ein realistischer Verkaufspreis wird durch die Nachfrage am Immobilienmarkt bestimmt. Wird dieser Preis falsch eingeschätzt, wird die Immobile schlichtweg nicht verkauft. Schuld ist nicht der Käufer oder gar der Makler, sondern der zu hoch angesetzte Verkaufspreis.
Käufer beobachten den Markt und kennen die Angebotspreise. Selbst wenn die Immobilie neu im Angebot ist, sind viele durch einen zu hohen Verkaufspreis abgeschreckt und warten darauf, dass der Preis fällt. Meistens wird die Immobilie nach einigen Monaten billiger angeboten. Dadurch, dass die Immobilie nicht mehr „neu“ ist, werden weniger Interessenten echtes Kaufinteresse zeigen und im schlimmsten Fall folgen weitere Preissenkungen, weil jeder Interessent denkt: „Der Preis fällt noch weiter“.

Doch Vorsicht: Wenn Sie bei einem Bieterverfahren nicht eine angemessene Zeit ansetzen verpassen Sie die die besten Gebote!

Warum ein Bieterverfahren?
Immobilienkäufer befinden sich nicht ständig auf der Suche. Im Normalfall haben Interessenten innerhalb wenigen Wochen oder Monaten ihre Immobilie gefunden und gekauft. Berücksichtigt man das verfügbare Haushaltseinkommen und damit die Finanzierungsmöglichkeiten, bleiben in diesem Zeitraum unter Umständen nur wenige echte Kaufinteressenten übrig, je nach Kaufpreis der Immobilie.
Immer wieder sagen Laien: „Vielleicht finden wir einen, der genau so eine Immobilie sucht.“ Seien Sie versichert, jeder Kauf einer gebrauchten Immobilie ist mit Kompromissen verbunden. Will sich ein Verkäufer nicht auf das Prinzip „Hoffnung“ verlassen, dann bietet das Verfahren gegen Gebot eine gute Alternative „in kurzer Zeit zum marktgerechten Preis zu verkaufen“.

Ablauf des Bieterverfahrens:
Zuerst werden alle notwendigen Unterlagen vorbereitet, wie z. B. Grundriss, eventuell Homestaging, professionelle Fotos und schließlich ein ausführliches Exposé erstellt. Danach wird die Immobilie über einen festgelegten Zeitraum in allen Medien beworben. Nach dieser Werbekampagne wird eine öffentliche Bieterbesichtigung („Open-House“) organisiert, bei dem alle Interessenten die Möglichkeit haben, die Immobilie zum ersten Mal zu besichtigen. Vorbesichtigungen oder Vorverhandlungen sind nicht möglich.

Auf unserer Homepage und weiteren Medien veröffentlichen wir einige Wochen vor dem „Open-House-Termin“ den Ort und das Datum mit Uhrzeit dieser öffentlichen Bieterbesichtigung. Jeder Interessent, der sich für die Immobilie interessiert und mitbieten möchte kann auch ohne Voranmeldung an dem Open-House-Termin teilnehmen. Ab diesem Zeitpunkt (öffentliche Erstbesichtigung) können die Gebote schriftlich bei uns abgegeben werden. Wir von RSL Immobilien werden vor oder während dieser Besichtigung keinen Preis nennen. Der Immobilieninteressent legt selbst fest, was er für die Immobilie bietet.
Wir leiten die entsprechenden Gebote an den Verkäufer weiter. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen, er kann ohne Angabe von Gründen ablehnen. Das bedeutet, dass die Auftraggeberzustimmung stets vorbehalten ist. In der Regel endet das Bieterverfahren mit der Annahme eines Höchstgebots durch den Verkäufer. Danach erfolgt die weitere individuelle und persönliche Abwicklung, wie sie bei RSL Immobilien üblich und bewährt ist. Haben sich Käufer und Verkäufer über einen Preis geeinigt, wird der Verkauf normal wie ein herkömmlicher Verkauf notariell beurkundet.

Vorteile des Bieterverfahrens

  • Kaufpreisverhandlungen ziehen sich nicht so sehr in die Länge
  • Realistischer Marktpreis
  • Schnelle Abwicklung für Käufer und Verkäufer

Nachteile

  • Hoher Vermarktungs- und Organisationsaufwand
  • Nicht jede Immobilie ist für ein Bieterverfahren geeignet
  • Bei manchen Interessenten nicht akzeptiert

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