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Energieausweis

Was Sie als Verkäufer oder Vermieter wissen sollten

Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie müssen nach der Energieeinsparverordnung von 2009 Interessenten einen Energieausweis zugänglich machen. Sollte man dieser Pflicht nicht nachkommen, können saftige Bußgelder verhängt werden.
Seit der Energieeinsparverordnung (ENEV) vom 1. Mai 2014 werden Verkäufer und Vermieter verpflichtet, schon bei ersten Besichtigung einen Energieausweis (oder Kopie) vorzulegen. Ebenso müssen in Immobilienanzeigen (Zeitungen und Internet) alle wichtigen Angaben gemacht werden.
Welche Vorteile bringt der Energieausweis?
Durch den Energieausweis stellt der Energieverbrauch keine unbekannte Größe mehr da. Außerdem bietet der Ausweis eine einfache Möglichkeit die Schwachstellen einer Immobilie aufzuzeigen. Meistens wird bei einem Eigentumswechsel renoviert. Der Energieausweis hilft dem zukünftigen Eigentümer die Modernisierungsmaßnahmen richtig zu kalkulieren.
Stark gestiegene Energiepreise spielen beim Erwerb einer Immobilie eine große Rolle. Nicht selten entscheiden sich Mieter und Käufer im Zweifel lieber für einen Neubau, auch wenn Sie dafür tiefer in die Tasche greifen müssen. Mit dem Energieausweis können Eigentümer einen besseren Verkaufspreis erwarten, wenn der Verbrauch niedriger ist, als erwartet.

Kunden, die exklusiv über uns Ihre Immobilie*) verkaufen, erhalten von uns kostenlos einen Energieausweis.
*) Nicht bei Teileigentum

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Telefon: 06222 – 94 88 90

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