Die EU-Verbraucherrechterichtlinie verunsichert viele Immobilien-Suchende!
Seit dem 13. Juni 2014 müssen auch Makler ihre Kunden, z.B. Kaufinteressenten, über deren Widerrufsrecht belehren, wenn der Erstkontakt über das Telefon oder das Internet zustande gekommen ist. Viele von Ihnen, die bereits im Internet Produkte gekauft haben, werden das kennen. Vor dem Kauf muss der Käufer mit einem Klick bestätigen, dass er die Widerrufsbelehrung gelesen hat.
Genauso ist es ab jetzt bei uns als Immobilienmakler. Auch wenn Sie nur die Immobilien-Adresse haben möchten, oder einen Besichtigungstermin vereinbaren wollen, müssen wir Sie über Ihr Widerrufsrecht belehren. Wir möchten damit niemanden verärgern und nicht noch mehr Bürokratie aufbauen, aber die neuen gesetzlichen Regelungen erlauben uns keinen Spielraum. Wenn wir für Sie sofort, also vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werden sollen, benötigen wir Ihr Einverständnis. Nur so dürfen wir sofort für Sie tätig werden und Ihnen die gewünschten Informationen (wie z. B. die Adresse) zukommen lassen.
Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision fällig. Bei provisionsfreien Immobilien müssen Sie selbstverständlich auch nichts bezahlen.